Europa
Die Arbeitsweise der Europäischen Union ist in den europäischen Verträgen, der Rechtsgrundlage für alle Rechtsakte, festgelegt. Diese Verträge bestimmen die für die Institutionen der Europäischen Union geltenden Regeln und Verfahren. Sie werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten angenommen und treten nach ihrer Ratifizierung durch sämtliche Länder in Kraft.
Diese Verträge sind die Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsordnung, d. h. der Summe aller in der Europäischen Union geltenden Rechtsnormen. Diese Normen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen und gehen die Bürger auch unmittelbar an.
Die Arbeitsweise der Europäischen Union ist so angelegt, dass Beschlüsse zu gewissen Themen von gemeinsamem Interesse in einem demokratischen Verfahren auf europäischer Ebene getroffen werden können. Diese Beschlüsse finden ihren Niederschlag in konkreten Rechtssetzungsakten, die zum Schutz der Bürger und zur Verbesserung der verschiedenen Aspekte ihres täglichen Lebens beitragen.
Damit die Europäische Union funktionsfähig ist, verfügt sie über einen Haushalt, der hauptsächlich durch Zuweisungen der Mitgliedstaaten und Eigenmittel gespeist wird.
Sie finden im Folgenden eine detaillierte Darstellung der wesentlichen Funktionselemente der Europäischen Union: